Hintergrund
Die Europäische Union hat am 9. Februar 2016 die „DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015“ veröffentlicht.
Diese Verordnung sieht ein System, welches die Feststellung der Echtheit aller Arzneimittel, die ein Sicherheitsmerkmal tragen, durch eine „End-to-End-Überprüfung“ vor. „In der Praxis sollten Echtheit und Unversehrtheit der am Beginn der Lieferkette auf der Verpackung eines Arzneimittels angebrachten Sicherheitsmerkmale zu dem Zeitpunkt überprüft werden, zu dem das Arzneimittel an die Öffentlichkeit abgegeben wird [….].“
Seit dem 9. Februar 2019 müssen (fast alle) verschreibungspflichtigen Medikamente, für die meisten Länder in Europa, die vorgesehenen Sicherheitsmerkmale tragen. Um Ihre Fragen und Bedürfnisse zu klären, sprechen Sie uns gerne an.
Link zur deutschsprachigen Verordnung