Hintergrund:
Die Europäische Union hat am 9. Februar 2016 die „DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015“ veröffentlicht.
Diese Verordnung sieht ein System, welches die Feststellung der Echtheit aller Arzneimittel, die ein Sicherheitsmerkmal tragen, durch eine „End-to-End-Überprüfung“ vor. „In der Praxis sollten Echtheit und Unversehrtheit der am Beginn der Lieferkette auf der Verpackung eines Arzneimittels angebrachten Sicherheitsmerkmale zu dem Zeitpunkt überprüft werden, zu dem das Arzneimittel an die Öffentlichkeit abgegeben wird [….].“
Die Übergangsfrist hat nun begonnen; (fast alle) verschreibungspflichtigen Medikamente müssen, für die meisten Länder in Europa, ab 9. Februar 2019 die vorgesehenen Sicherheitsmerkmale tragen.
Sprechen Sie uns an, um über Ihre Fragen und Bedürfnisse zu sprechen.
Link zur deutschsprachigen Verordnung